Aktuelle Informationen zum neuen Schuljahr 2023/24
Stand: 25.09.2023
Informationen zum Schuljahresbeginn
https://www.gs-arnsdorf.de/images/Formulare/Schuljahresbeginn_GS_Arnsdorf.pdf
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Informationen zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025
Aushang_Schulanmeldung_2024-25.pdf
Bitte beachten Sie, dass der Schulanmeldebogen aktualisiert wurde. Das aktuelle Dokument finden Sie unter 'Formulare'.
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Krankheitsbedingte Verhinderung der Teilnahme am Unterricht
Ist ein/e Schüler/in durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Auszug Schulbesuchsordnung §2).
Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie erneut darum, Ihr Kind bis spätestens 7.30 Uhr immer zuerst auf dem Anrufbeantworter unter 035200 29990 abzumelden (s. auch Hausaufgabenheft S. 1), um die unterrichtenden Lehrkräfte pünktlich über das Fernbleiben Ihres Kindes in Kenntnis zu setzen. Ansonsten sind Rückfragen nicht ausgeschlossen. Später ist der Schule die schriftliche Mitteilung der Sorgeberechtigten binnen drei Tagen nachzureichen bzw. per E-Mail zuzusenden. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen kann die Schule eine ärztliche Vorlage verlangen.
Hortabmeldungen sowie Abmeldungen in der „Flinken Pfanne“ werden nicht automatisch von der Schule aus weitergeleitet. Bitte melden Sie das Kind separat in diesen Einrichtungen ab!
Sollte uns bis 10.00 Uhr keine Information zum Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht vorliegen, sind wir verpflichtet, die Polizei einzuschalten.
Bitte beauftragen Sie bei Bedarf Mitschüler/innen, die Aufgaben zu überbringen!
Bleiben Sie gesund!
Rochelt / Richter
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Teilnahme am obligatorischen Schwimmunterricht
Sehr geehrte Eltern,
der Schwimmunterricht ist verbindlicher Pflichtunterricht an allen sächsischen Grundschulen. Schwimmen setzt kontinuierliches, zielgerichtetes Üben voraus. Gehen Sie bitte verantwortungsbewusst mit einer Sport- und Schwimmbefreiung für Ihr Kind um.
Die Befreiung kann ab der Dauer von einer Woche von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der amtsärztlichen (jugendärztlichen) Bestätigung.
Krankmeldungen von Kindern haben für den gesamten Schultag Gültigkeit.
Uns steht für Kinder, die aufgrund einer ärztlichen Befreiung nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, keine Betreuung zur Verfügung. Diese Kinder müssen ihre Schulsachen mitbringen und nehmen am Unterricht in einer anderen Klasse teil bzw. beschäftigen sich selbst, sofern vorab im Ausnahmefall keine anderslautenden individuellen Absprachen getroffen wurden.
Die Kinder haben nach Rücksprache mit dem Busunternehmen die Möglichkeit, auf der Rückfahrt im Bus ihr Frühstück einzunehmen mit der Option, den Platz ohne Rückstände zu hinterlassen, d. h. Fingerfood – von der Brotbüchse in den Mund, keine Krümel, keine Verpackungsabfälle und sicher verschließbare Flaschen mit Getränken, die möglichst keine Flecken hinterlassen.
Für Ihre Unterstützung sind wir dankbar!
Das Team der GS Arnsdorf
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Liebe Eltern,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass u.a. Influenza und Scharlach meldepflichtige Krankheiten sind.
Sollte Ihr Kind daran erkranken, melden Sie dies bitte umgehend per E-Mail an das Sekretariat!
Vielen Dank! Bleiben Sie gesund!
Team der Grundschule Arnsdorf
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Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August
2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf
Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen
verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan-
spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen
über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Lauf-
zeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben
betroffen sind.